Zürich entscheidet über «Nachrücken auf Zeit»
Krankheit, Unfall, Mutterschaft: Es gibt viele Gründe, weshalb Zürcher Parlamentsmitglieder ihren Sitz für eine gewisse Zeit leer lassen müssen. Am 14. Juni entscheiden die Stimmbürger, ob sie sich in dieser Zeit vertreten lassen dürfen.
Worum geht es genau?
Die Vorlage will, dass sich ein Ratsmitglied des Zürcher Kantonsrats oder eines Gemeindeparlamentes für eine Dauer von drei bis zwölf Monaten vertreten lassen kann. «Nachrücken auf Zeit» würde ein Ersatzmitglied der gleichen Partei, in der Regel die erste Ersatzperson auf der Liste. Auslöser für die Stellvertreterregelung ist eine Parlamentarische Initiative von SP, Grünen, GLP und AL.
Weshalb kommt das vors Volk?
Der Kantonsrat hat die Stellvertreterregelung zwar gutgeheissen. Dafür muss jedoch die Verfassung geändert werden – und Verfassungsänderungen kommen immer vors Volk. Jene Gemeinden, die Temporär-Politiker erlauben möchten, müssen danach selber noch eine Volksabstimmung dazu durchführen.
Was spricht dafür?
«Politik muss auch machbar sein, wenn das Leben dazwischen kommt», sagt Isabel Bartal (SP, Eglisau) dazu. Eine Stellvertreterregelung schütze Mandatsträger in schwierigen Lebenslagen. Auch die GLP ist dafür, bei Ausfällen eine Ersatzperson in den Rat schicken zu können. Jede einzelne Stimme könne entscheidend sein, sagte Sonja Gehrig (Urdorf). «Eine Vakanz im Parlament hinterlässt eine Lücke. Wie ein Zahn mit Karies, den man nicht flicken darf.»
Wer ist dagegen?
Einzig die SVP/EDU-Fraktion hat etwas gegen das «Nachrücken auf Zeit». «Die Wähler wählen eine Person, keine Stellvertretung», begründet Roman Schmid (Opfikon) das Nein. «Politiker fehlen halt. Das gehört zum Milizsystem. Wir wollen keine Temporär-Politiker.»
Was sagt der Regierungsrat?