Zürcher Ombudsstelle kennt bei konfrontativem Verhalten kein Pardon
Bei der Zürcher Ombudsstelle sind 2025 so viele Fälle eingegangen wie nie zuvor. Wer sich ausfällig benimmt, kommt allerdings nicht weit. Ombudsmann Jürg Trachsel setzt auf Dialog zwischen Beschwerdeführenden und den Institutionen.
945 neue Fälle kamen 2025 dazu, wie es im am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht der Ombudsstelle heisst. 2022 waren es noch 817, seither nahm die Zahl stetig zu. «Das hat wohl auch damit zu tun, dass einerseits das persönliche Gespräch oft zu kurz kommt und andererseits ein Teil der Bevölkerung mit dem Tempo der Digitalisierung nicht mitkommt», heisst es weiter.
Die grösste Zahl Beschwerden betreffen regelmässig den Zürcher Verkehrsverbund (ZVV). Dabei bemängeln die Betroffenen etwa, das ihnen zu Unrecht Bussen ausgestellt wurden oder das Verhalten des Kontrollpersonals. Bürgerinnen und Bürger können sich auch bei Konflikten mit Spitälern, der Reformierten Kirche oder der Verwaltung an die Ombudsstelle wenden.
Verletzende Formulierungen
Wenig Verständnis hat der Ombudsmann, wenn Beschwerdeführer «entgleisen» oder drohen. Er nennt den Fall von Eltern, die sich an eine Berufsinspektorin richteten. Im Schreiben, bei dem es um die Berufsbildung ihres Kindes ging, hab es von verletzenden Formulierungen und Vorwürfen nur so gewimmelt.
Er habe eine Entschuldigung bei der Berufsinspektorin vorgeschlagen. Selber sah er keinen Anlass, mit den Eltern zu reden. «Es folgte eine Rückmeldung mit Annahmen, Unterstellungen und Belehrungen, die der Ombudsmann allesamt zurückweisen muss», schreibt er. Als Vermittler könne er nur helfen, wenn die Akteure bereit seien, sich zurückzunehmen. «Stattdessen haben die Eltern aus freien Stücken den konfrontativen Weg eingeschlagen».
Drohkulisse aufgebaut
Auch zwei weitere Fälle zeigen, dass sich die Ombudsstelle nicht auf alles einlässt. So hätten Eltern in einem Konflikt mit einer kinderpsychiatrischen Klinik eine Drohkulisse aufgebaut. Vermittlungsmöglichkeiten seien so verunmöglicht worden. «Der Ombudsmann kann kein Interessensvertreter sein», schreibt Trachsel.