Zürcher Obergericht spricht Firmenchef frei
Das Zürcher Obergericht hat einen 38-jährigen Firmenchef am Freitag vom Vorwurf der sexuellen Belästigung, sexuellen Nötigung und Nötigung freigesprochen. Er war angeklagt, weil er eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch sexuell belästigt haben soll.
Eine Begründung für den Freispruch gab das Obergericht nicht ab, weil es das Urteil schriftlich publizierte. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin oder die Privatklägerin können ihn noch ans Bundesgericht ziehen.
Es handelte sich um ein klassisches «Vier-Augen-Delikt» ohne Beweise. Der Anwalt des Firmenchefs forderte für den Familienvater und strenggläubigen Muslim einen vollumfänglichen Freispruch. Sein Mandant habe ja zugegeben, dass es beim Vorstellungsgespräch zu Berührungen und Küssen gekommen sei.
Allerdings sei das nicht gegen den Willen der Bewerberin gewesen. Die Frau nehme es «mit der Wahrheit nicht so genau». Sie verbreite Lügen und Unwahrheiten und habe offenbar psychische Probleme. Der Beschuldigte selber liess sich vom Berufungsprozess dispensieren.
Staatsanwältin forderte drei Jahre
Er war angeklagt, weil er eine junge Frau, die sich um einen Bürojob bei ihm bewarb, massiv belästigt haben soll – direkt beim Vorstellungsgespräch, auf dem Sofa in seinem Büro. Gemäss Anklageschrift packte der Vorgesetzte die Bewerberin und fing an, sie am Hals und am Oberkörper zu küssen.
Sie habe mehrfach und sehr laut gesagt, dass sie das nicht wolle, allerdings vergeblich. Irgendwann schaffte sie es gemäss Anklage, den Mann in den Penis zu beissen, so dass er von ihr abliess. Dieser Biss, der während des Prozesses auch als «Schnappen» bezeichnet wurde, hinterliess jedoch keine Spuren – und somit keinen Beweis.
Für die Staatsanwältin ist klar, dass die Aussagen der Frau der Wahrheit entsprechen. «Es geht ihm nur um die Befriedigung seiner Bedürfnisse, ohne an seine Mitmenschen zu denken.» Sie forderte drei Jahre Freiheitsstrafe, die der Mann absitzen sollte. Er ist bereits vierfach vorbestraft, allerdings nicht wegen Sexualdelikten.