Zürcher Kantonsrat will Notrecht deutlich ausweiten
Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat aufgrund der Erfahrungen während der Corona-Pandemie eine Vorlage zur Ausweitung des Notrechts ausgearbeitet. Künftig soll die Regierung auch bei Wirtschafts- oder Energiekrisen einfacher durchgreifen können.
Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat die entsprechende Vorlage einstimmig verabschiedet, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die parlamentarische Initiative «Notstandsgesetzgebung, gewappnet für neue Krisen» entstand als direkte Reaktion auf die Erfahrungen während der Corona-Pandemie.
Ziel der Vorlage ist es laut Mitteilung, Regierung und Parlament in künftigen Krisen ein geordnetes Handeln zu ermöglichen. Die wichtigste Neuerung ist die Erweiterung der Begriffe, unter denen Notrecht überhaupt angewendet werden darf. Künftig soll nicht mehr nur eine Störung der «öffentlichen Sicherheit» ausreichen, sondern bereits eine schwerwiegende Bedrohung der «öffentlichen Ordnung».
Mehr Spielraum für Notrecht
Unter diesen neuen Begriff fallen ausdrücklich auch die soziale, wirtschaftliche oder ökologische Ordnung sowie die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur, wie etwa die Energieversorgung. Damit wird der Spielraum für staatliche Eingriffe über die klassische Gefahrenabwehr hinaus auf weitere Lebensbereiche ausgedehnt.
Die Geschäftsleitung des Kantonsrats – wie auch der Regierungsrat – halten diese Ausweitung für nötig, weil die bisherigen Regeln zu starr seien. Als Beispiel dafür wird ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Mai 2020 aufgeführt, welches eine Notrechtsverordnung des Regierungsrats zu Ausfallentschädigungen zugunsten von Kindertagesstätten und Tagesfamilien infolge der Corona-Pandemie aufhob.
Mehr Mitsprache für den Kantonsrat
Die Vorlage sieht auch eine sogenannte Notfinanzordnung vor. Künftig sollen nicht nur Notverordnungen, sondern auch alle finanziell wirksamen Notmassnahmen der Genehmigungspflicht durch den Kantonsrat unterstehen, sofern sie die Grenze von 4 Millionen Franken überschreiten.