Zürcher Gericht verurteilt Linksextremistin zu einem Jahr Gefängnis
Das Bezirksgericht Zürich hat die Linksextremistin Andrea Stauffacher am Mittwoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Prozess fand statt, obwohl sie schon zum zweiten Mal nicht teilnahm.
Mit der Vorgeschichte der 76-jährigen Linksextremistin könne ihr beim besten Willen keine günstige Prognose für ein straffreies Leben gestellt werden, sage der Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung.
Sie habe bereits fünf einschlägige Vorstrafen und die bisherigen Geldstrafen hätten keine Wirkung gezeigt. Es sei daher nicht davon auszugehen, dass sie von ihrem Weltbild abweiche und Einsicht zeige. «Eine Freiheitsstrafe ist daher angemessen», begründete der Richter.
Auf etlichen Bildern und Videos von gewalttätigen Demonstrationen und Zusammenrottungen sei sie zusehen. «Sie war ein Teil davon und distanziert sich auch nicht», sagte der Richter. Er sprach sie wegen Landfriedensbruchs und mehrfacher Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte schuldig.
Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht zudem die Erstellung eines DNA-Profils von Stauffacher an. Gegen das Urteil kann die Beschuldigte Berufung beim Obergericht einlegen.
Nur vor dem Gerichtsgebäude anwesend
Zwar befand sich Andrea Stauffacher eine rote Fahne schwenkend unter den rund 50 Demonstrierenden vor dem Zürcher Bezirksgericht, doch in den Gerichtssaal ging sie nicht. Auch zum ersten Termin im März war sie nicht zum Prozess erschienen.
Am Mittwoch fand daher die Verhandlung ohne sie statt. Während der Verhandlung waren vor dem Gerichtsgebäude laute Knalle zu hören. Die Sympathisanten hatten Knallpetarden gezündet.