Zürcher Gericht verurteilt Kloten-Fan wegen Angriff auf ZSC-Fans
Das Bezirksgericht Zürich hat einen allzu eifrigen Fan des EHC Kloten wegen eines Angriffs auf ZSC-Fans verurteilt. Mit drei anderen war der 23-Jährige in einem Zug auf zwei gegnerische Anhänger losgegangen. Dabei trafen sie einige Vorbereitungen.
Fans, die auf die Anhänger rivalisierender Teams losgehen, gibt es nicht nur im Fussball, sondern auch im Eishockey. So etwa am 1. März 2025 in einem Zug von Altstetten an den HB Zürich.
Mit Klebern des Lieblingsclubs deckten die Angreifer aus Kloten zuerst die Kameras in den S-Bahn-Wagen ab, dann zogen sie sich Sturmmasken über den Kopf. Vermummt gingen sie auf die Suche nach ZSC-Fans.
Die vier Angreifer bedrängten zwei gegnerische Fans verbal, ein Beschuldigter riss einem gegnerischen Fan die Mütze vom Kopf. Als dessen Kollege intervenieren wollte, schlugen ihn die Angreifer, warfen ihm eine Bierdose ins Gesicht und stahlen seinen Schal.
Danach sagten die Kloten-Fans den Opfern, sie sollten sich «verpissen». Als die beiden ZSC-Fans ins Untergeschoss des Wagens gingen, versetzte einer der Angreifer einem Flüchtenden auch noch einen Fusstritt gegen den Kopf. Nach der Attacke stiegen die Klotener aus und nahmen die «Trophäe» mit.
Gummischrot trennt gegnerische Gruppen
Gegen alle vier leitete die Staatsanwaltschaft Verfahren ein. Der 23-jährige Schweizer stand am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen Raubes und Landfriedensbruchs an.
Letzteres, weil er zwei Wochen nach dem Vorfall auch noch Teil einer 30-köpfigen Gruppe Kloten-Fans war, die vor dem Stadion in Kloten zwanzig ZSC-Fans angriff. Die Polizei trennte die gegnerischen Gruppen mit Gummischrot.
Das Verfahren wurde abgekürzt geführt, weil der Beschuldigte geständig war. Staatsanwaltschaft und Verteidigerin hatten sich auf eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten geeinigt. Diese sollte bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben werden. Dieser Vorschlag wurde gemäss Gericht zum Urteil erhoben.