Zürcher Gericht verurteilt Ärztin wegen versuchten Mordes
Das Bezirksgericht Zürich hat eine Ärztin wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie soll versucht haben, ihren Ex-Liebhaber mit einer Spritze zu töten.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe ordnete das Gericht bei der Urteilseröffnung am Donnerstagnachmittag eine ambulante Therapie für die Ärztin mit Schweizer Staatsbürgerschaft an. Ihr Alter sowie nähere Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit dürfen auf Anordnung des Gerichts nicht genannt werden.
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Ärztin ihrem Ex-Liebhaber, der die Beziehung kurz zuvor beendet hatte, im September 2019 ein Muskelrelaxans spritzen wollte, um ihn zu töten. Eine ausreichende Dosis des Wirkstoffs hätte die Atmung lähmen können.
An der Verhandlung am Donnerstagmorgen sagte die Beschuldigte, sie habe sich damals in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, weil sie das Ende der Beziehung nicht verkraftet habe. Sie habe jedoch nie die Absicht gehabt, ihren Ex-Liebhaber zu verletzen oder gar zu töten.
Den Vorfall als solchen bestritt sie nicht. An jenem Morgen im September 2019 begab sie sich zum Wohnhaus ihres Ex-Partners in der Stadt Zürich und wartete, bis er die Wohnung verliess. «Sie sprang ihn ungestüm an und umarmte ihn», fasste ihr Verteidiger das Geschehen zusammen.
Mordversuch oder gescheiterte Annäherung
Ab diesem Punkt gingen die Darstellungen der Beschuldigten und ihres Verteidigers einerseits sowie jene der Staatsanwaltschaft und des Privatklägers andererseits auseinander. Gemäss Anklage umarmte sie den Mann, um ihm die Spritze in den Rücken verabreichen zu können. Dazu sei es nur deshalb nicht gekommen, weil er die Spritze in ihren Händen rechtzeitig gesehen und sich gewehrt habe. Neben der Spritze in der Hand soll sie zwei weitere in einer Tasche bei sich getragen haben.