Zürcher Gericht verurteilt 72-Jährigen wegen Stalking
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 72-Jährigen wegen Stalking schuldig gesprochen. Er versuchte über Jahre Kontakt mit einer deutlich jüngeren Frau aufzunehmen. Das Gericht verhängte eine unbedingte Geldstrafe von 180 mal 100 Franken sowie eine Busse über 1000 Franken.
Der Sachverhalt sei erstellt, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Donnerstag. Einerseits gebe es schriftliche Dokumente seines Verhaltens, andererseits die Aussagen der Klägerin. «Auch der Beschuldigte stritt die Kontaktversuche nicht ab».
Die Anklage listet detailliert auf, welche Mails oder Nachrichten der Mann dem früheren Model geschickt hatte. Mal ging es um ihre Firma, so schickte er ihr etwa einen Vorschlag für ein Firmenauto. Dann schrieb er, dass er sich «nicht so leicht in die Flucht schlagen lasse».
2010 ging es los mit den Kontaktversuchen. Ab 2023 wurden diese intensiver. Zuvor soll der Beschuldigte gelegentlich am Arbeitsplatz der Klägerin aufgetaucht sein oder sie angerufen haben. Mehrere Kontakt- und Rayonverbote ergingen.
Immer wieder in Erinnerung gerufen
Der Richter hielt fest, dass das Verhalten noch nicht unter den Stalking-Tatbestand fällt, der erst seit Anfang Jahr gilt. Das Verhalten des Mannes habe die Klägerin aber eingeschränkt, was einer Nötigung entspreche. Diese habe die Einschränkungen glaubhaft dargestellt. Einzelne Handlungen über längere Zeit reichten dafür. «Er hat sich immer wieder in Erinnerung gerufen», sagte der Richter.
Das Gericht verurteilte den 72-Jährigen wegen mehrfacher versuchter Nötigung und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Weiter gilt ein Kontakt- und Rayonverbot während fünf Jahren. Der Beschuldigte muss zudem eine ambulante Therapie machen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Der Verteidiger forderte zuvor einen Freispruch. Der 72-Jährige habe nicht aus böswilliger Energie oder krimineller Rücksichtslosigkeit gehandelt, sagte der Verteidiger am Donnerstag an der Verhandlung. «Er empfand die Liebesbeziehung als real». Den vorgeworfenen Taten, die sich mit langen Pausen über einen Zeitraum von 14 Jahren erstrecken, fehle es an Intensität. So habe er der Klägerin in der Zeit nur ein Geschenk zugestellt.