Zürcher Gericht verurteilt 29-Jährigen nach Messerattacke
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen 29-Jährigen nach einem Messerangriff zu 8,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Einen versuchten Raub sah das Gericht aber nicht als erwiesen an, die Ex-Partnerin sprach es frei.
An einem Julinachmittag 2025 traf das Paar in der Bäckeranlage auf einen 26-Jährigen. Die beiden Männer, beide Äthiopier, kannten sich wohl vom Sehen. Zusammen gingen sie Alkohol einkaufen und dann in die Wohnung des 29-Jährigen. Von dem was dann geschah, gibt es unterschiedliche Versionen.
Die beiden sollen das Opfer in die Wohnung des Äthiopiers gelockt haben, um ihn auszurauben. Sie versprachen dem Landsmann des Beschuldigten laut Anklage, er könne sich dort waschen und saubere Kleider anziehen. Dann sei es zum Messerangriff gekommen.
«Davon weiss ich nichts», sagte der 29-jährige Beschuldigte. Ein Messer habe er nie gesehen. Vielmehr habe sich der Andere aggressiv verhalten.
Einen Teller und eine Flasche soll der Landsmann des Beschuldigten zerschlagen haben, als er sich in dessen Wohnung befand. An Scherben könne er sich die Verletzungen zugezogen haben, sagte die Verteidigerin. Ein Messer wurde nie gefunden.
Sie verlangte einen Freispruch, es habe keinen Plan des Paares gegeben, den Privatkläger auszurauben. Ihr Mandant sprach davon, dass er und der Kläger ohne Kampf zu Boden gegangen seien. Danach seien die Hände des Kontrahenten blutverschmiert gewesen.
«Unbegreifliches Gewaltdelikt»
Der Staatsanwalt sprach dagegen von einem «weiteren unbegreiflichen Gewaltdelikt». Die Verletzungen des Opfers seien nichts für schwache Nerven. Motiv sei das Geld des Geschädigten gewesen. 300 Franken habe dieser auf sich getragen. Die Beschuldigte habe ihrem Partner gesagt, er solle sich das Geld besorgen, bevor sie die Wohnung verlassen habe.