Zürcher Gericht spricht Senioren von Antisemitismus-Vorwurf frei
Das Bezirksgericht Dielsdorf hat am Mittwoch zwei gebürtige Tschechen vom Vorwurf des Antisemitismus freigesprochen. Ein 89-Jähriger hatte in einer Kurzgeschichte einen Juden als «Wanze und "gierigen Habicht» bezeichnet. Ein 77-jähriger Landsmann sah darin kein Problem.
«Der Text war höchst problematisch und dürfte heute ohne historische Einordnung nicht mehr publiziert werden», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Für eine Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufrufs zu Hass sei bei den Tätern aber ein «Vorsatz» notwendig.
Es brauche also den bewussten Willen, Personengruppen herabzusetzen oder diskriminieren zu wollen. Dieser Vorsatz war für das Gericht bei den beiden Senioren nicht ersichtlich. Sie hatten selber betont, nur «eine lustige Geschichte» publizieren zu wollen.
«Der geldgierige Jude»
Der 89-jährige Autor, der die Kurzgeschichte «Gerächter Gastwirt» geschrieben hatte, und der 77-jährige Redaktor, der sie gut fand und drucken liess, wurden deshalb freigesprochen.
«Wir hoffen aber, dass jetzt ein Bewusstsein dafür besteht und keine solchen Texte mehr publiziert werden», so der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die dem Prozess fernblieb, kann den Fall noch weiterziehen.
Sie hatte für beide Senioren bedingte Geldstrafen gefordert. In der Geschichte werde das Klischee des geldgierigen Juden bedient, der die Gesellschaft unterwandere. Diese Stereotypen seien Bestandteil nationalistischer Ideologien, so die Anklage.