Zürcher Gericht schickt Autorowdy für 50 Monate ins Gefängnis
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 35-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt. Er rammte einen Velofahrer und warf an einem Konzert eine brennende Pyrofackel in die Menge.
Das Urteil, das am Dienstag eröffnet wurde, bleibt unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt hatte. Das Gericht sprach den Beschuldigten stattdessen der versuchten schweren Körperverletzung sowie weiterer Delikte schuldig.
Die Strafe von insgesamt vier Jahren und zwei Monaten soll der Mann absitzen müssen, wobei ihm vier Tage bereits durch die erstandene Haft angerechnet werden. Dem Velofahrer muss er Schadenersatz in der Höhe von 4500 Franken bezahlen.
Kein Tötungsvorsatz
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Vorfall auf der Zürcher Rosengartenstrasse im April 2023. Der Beschuldigte hatte dort einen Velofahrer, der sich in der Mitte der Fahrbahn hielt, mehrfach angehupt und bedrängt. Bei einer Geschwindigkeit von knapp 50 km/h hielt er einen Abstand von teilweise weniger als drei Metern ein. Schliesslich überholte er den Radfahrer waghalsig rechts über eine Sicherheitslinie und rammte ihn beim Wiedereinbiegen seitlich.
Das Gericht stützte sich bei dem Urteil auf die Aufnahmen einer Dashcam, die das Opfer an seinem Velo installiert hatte. Obwohl der Staatsanwalt von einer gezielten Jagd sprach, sah das Gericht den Tatbestand der versuchten Tötung nicht als erfüllt an.
In der Urteilsbegründung hiess es, man könne nicht zweifelsfrei davon ausgehen, dass der Beschuldigte den Tod des Velofahrers billigend in Kauf genommen habe. Es habe sich zwar um ein absolut rücksichtsloses Manöver gehandelt, das eine erhebliche Gefahr schuf, doch für einen Tötungsvorsatz reichten die Indizien nicht aus. Der Velofahrer hatte beim Sturz Glück im Unglück und kam mit einem gebrochenen Finger, einer ausgekugelten Schulter und Schürfwunden davon.