Welche Pflichten hat man nach dem Kauf einer Immobilie?
von Jan Christmann, Immobilienökonom (IRE|BS) sowie Inhaber der Engel & Völkers Büros in Chur und Davos
Wände einreissen, Bäume umpflanzen oder einen Wintergarten anbauen? Wenn es das Bauamt erlaubt, hat man als Eigentümerin oder Eigentümer fast grenzenlose Freiheiten und kann auf dem eigenen Grundstück machen, was man möchte. Doch wer Rechte hat, hat auch Pflichten – und diese sind besonders jenen nicht bekannt, die neu von der Miete zum Eigentum wechseln.
Die Pflichten für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nennt man Unterhaltspflichten. Sie sind dazu da, dass niemand vom Besitz eines anderen beeinträchtigt wird. Doch wie sehen solche Pflichten konkret aus und was muss man als Eigentümerin oder Eigentümer beachten?
Unterhalt und Werterhaltung des Hauses
Arbeiten wie zum Beispiel Sträucher schneiden, Reinigung der Gehwege, Abfallentsorgung oder jährlicher Service der Entkalkungsanlage sind Pflichten, die mit dem Kauf einer Immobilie auf die neue Eigentümerschaft übertragen werden. Zudem fallen je nach Alter des Hauses auch mehr oder weniger hohe Unterhaltskosten an, die den Wert des Gebäudes erhalten. Meist fallen die grossen Sanierungsarbeiten wie beispielsweise die Erneuerung des Dachs oder der Sanitäranlagen nach 20 bis 30 Jahren an. Als Eigentümerin oder Eigentümer hat man die Pflicht, die Werterhaltung der Immobilie zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise auch die Pflege der Aussenfassade, die nach einer Lebensdauer von etwa 40 Jahren fällig ist. Grundsätzlich kann man anhand der Lebensdauer der einzelnen Bauteile gut abschätzen, welche Arbeiten fällig werden. Wenn man diese Arbeiten auch noch auf verschiedene Jahre verteilt, können viele Steuern gespart werden.