Vermögensabtretungen zu Lebzeiten – Was gilt es dabei zu beachten?
von Roger Lüdi, Senior Finanzplaner bei der Graubündner Kantonalbank
Eine Abtretung bereits zu Lebzeiten ermöglicht den Abtretenden in erster Linie, bei der Zuteilung von Vermögenswerten mitzubestimmen und möglichen späteren Konflikten vorzubeugen. Teilweise können dadurch auch Träume, wie beispielsweise ein Eigenheim, verwirklicht werden. Je nach Konstellation lassen sich auch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten nutzen. Die folgenden Punkte gilt es zu beachten:
Begünstigungsarten und Steuerfolgen
Massgebend für die Art der Begünstigung sind die Bedürfnisse beider Parteien. Im Weiteren beeinflussen Einkommenssituation und Struktur des Vermögens die Art der Zuwendung. Die Mitbestimmung bei der Zuteilung von Vermögenswerten steht bei den Abtretenden im Vordergrund. Bei Zuwendungen an die Kinder ist auch deren Gleichbehandlung eine wichtige Komponente.
Die häufigsten Formen von Zuwendungen sind Abtretungen auf Rechnung künftiger Erbschaft (Erbvorbezug) und Schenkungen. Die Entscheidung, welche Form die Richtige ist, hängt von den individuellen Absichten und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Aufgrund der Gesetzesanpassung per 1.1.2023 bietet das neue Erbrecht noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten.
Nachkommen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Für weiter entfernte Verwandte ist die Steuerpflicht abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Bei Abtretungen von Liegenschaften ist zudem auf die Grundstückgewinnsteuer zu achten.
Einkommenssicherung im Ruhestand
Das Renteneinkommen reicht oft nicht aus, um die Lebenshaltungskosten im Ruhestand zu decken. Nach der Erwerbsaufgabe wechseln daher die meisten Menschen in die Phase des Kapitalverzehrs. Gleichzeitig soll aber auch etwas für die Liebsten übrig bleiben. Es gilt sicherzustellen, dass eine Vermögenszuwendung zu Lebzeiten überhaupt realistisch ist, sprich, dass die Lebenshaltungskosten nach der Abtretung ausreichend gesichert sind.