Stockwerkeigentum kaufen: Was sollte man dabei beachten?
von Jan Christmann, Immobilienökonom (IRE | BS) sowie Inhaber der Engel & Völkers Büros in Chur und Davos
Wohneigentum ist nach wie vor sehr beliebt und trotz steigender Hypothekarzinsen bleibt die Nachfrage nach den eigenen vier Wänden hoch. Eine besonders begehrte Wohnform ist das Stockwerkeigentum, welches es auch jüngeren Menschen ermöglicht, Wohneigentum zu kaufen. Im Gegensatz zu einem freistehenden Einfamilienhaus ist eine Eigentumswohnung immer noch günstiger und einfacher zu finanzieren. Doch worauf sollten Interessenten besonders Wert legen, wenn ein Wohnungskauf geplant wird?
Stockwerkeigentum – was ist das genau?
Rechtlich gesehen ist Stockwerkeigentum eine Sonderform von Miteigentum. Im Gegensatz zum herkömmlichen Miteigentum besitzen Stockwerkeigentürmerinnen und -eigentümer zusätzlich noch ein Sonderrecht auf ihre eigene Wohnung oder andere Gebäudeteile wie zum Beispiel Tiefgaragenparkplätze oder den Kellerraum. Dieses Sonderrecht erlaubt die ausschliessliche Nutzung der genannten Gebäudeteile.
Alle anderen Teile gehören der Gemeinschaft und dürfen von den Miteigentümerinnen und Miteigentümern – sofern möglich – mitgenutzt werden. Dies kann zum Beispiel Aussenabstellplätze, Treppenhäuser, Lift oder Gartenanteile umfassen. Zudem erwirbt man mit dem Kauf einer Wohnung auch immer das Miteigentum an Boden, Gebäude und Fassaden. Dies bedeutet, dass Beschlüsse für Sanierungen oder Erweiterungen stets von der Eigentümerversammlung beschlossen und die Kosten dann von allen Parteien anhand ihrer Wertquote getragen werden. Die Wertquote hängt von der Grösse der Wohnung ab und wird in Promille angegeben.
Was gilt es zu beachten?
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte nebst dem Zustand der Wohnung und dem Kaufpreis noch einige weitere wichtige Dinge beachten.