Handeln Sie rasch, wenn Ihre Miete steigt!
von Fabian Gloor, Jurist und Leiter der Hotline des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz (MVD)
Am 1. Dezember hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt gegeben, dass der Referenzzinssatz erneut um ein Viertelprozent von 1,5 auf 1,75 Prozent angestiegen ist. Dieser Anstieg war absehbar: Wegen der steigenden Hypothekarzinsen war es nur noch eine Frage der Zeit, dass auch der Referenzzinssatz erneut nachziehen würde, der den Durchschnitt aller vergebenen Hypotheken abbildet.
Nicht alle Erhöhungen sind rechtens Da die Mieten in der Schweiz an den Referenzzinssatz gekoppelt sind, können sie grundsätzlich erhöht werden, wenn dieser steigt. Die Vermieterschaft darf die Miete aber nicht beliebig erhöhen, da sie an klare gesetzliche Regeln gebunden ist. Generell gilt: Pro Erhöhung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte kann die Miete um 3 Prozent erhöht werden. Aber Achtung, dies gilt nur, sofern der Mietzins zuvor jeweils auch reduziert wurde, wenn der Referenzzinssatz sank. Aktuell ist eine Mietzinserhöhung also nur dann gerechtfertigt, wenn der Mietzins auf einem Referenzzinssatz von höchstens 1,5 Prozent beruht. Zusätzlich zur Anpassung an den Referenzzinssatz kann die Miete auch an die Teuerung und an gestiegene Unterhaltskosten angepasst werden. Vermieterinnen und Vermieter, die nun wegen des gestiegenen Referenzzinssatzes die Miete erhöhen, können dies zum Anlass nehmen, weitere Anpassungen zu machen. Aber auch hier gilt: Es darf nicht beliebig erhöht werden. Die Teuerung etwa darf nur zu 40 Prozent auf die Mieten überwälzt werden.
Es gilt, schnell zu handeln!
Leider gibt es noch keine Instanz, die überprüft, ob eine Mietzinserhöhung rechtens ist oder nicht. Die Mietenden müssen selber aktiv werden – und zwar schnell. Wer eine Mietzinserhöhung anfechten will, muss dies innert 30 Tagen nach Erhalt tun, sonst gibt es am Mietzins nichts mehr zu rütteln, selbst dann, wenn er missbräuchlich ist. Holen Sie also eingeschriebene Briefe rasch ab und handeln Sie umgehend, wenn Sie eine Mietzinserhöhung erhalten haben.