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Schweiz und Welt

Wie Vereine im Norden an Geld kommen

Südostschweiz
01.01.2020, 04:30 Uhr
12.05.2026, 16:56 Uhr

Das zuständige Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur der Gemeinde Glarus verfolgte bei der Überarbeitung des Beitragsreglements die Absicht, mit ausführlicheren Bestimmungen Transparenz für alle zu schaffen, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde.

So werde beispielsweise der Ablauf für die Gesuchstellung zur besseren Verständlichkeit neu im Reglement direkt abgebildet. Ebenso werden die Zuständigkeiten zum Erlass von wiederkehrenden Beiträgen explizit im Reglement festgehalten.

Neu ist zudem, dass eine allfällige Entrichtung von Beiträgen auch das Vermögen des gesuchstellenden Vereins berücksichtigt.

Letztlich hält das Reglement die Möglichkeit fest, dass die Ausrichtung von Beiträgen mit Gegenleistungen wie beispielsweise Sponsoring verbunden ist und bei wiederkehrenden Beiträgen ab 3000 Franken eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden muss, so die Gemeinde in der Mitteilung.

Die Dorfkommissionen waren in der Arbeitsgruppe dabei

Das revidierte Beitragsreglement wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, welche aus dem Gemeindepräsidenten Thomas Kistler, dem Ressortleiter und Bereichsleiter Gesundheit, Jugend und Kultur sowie Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Dorfkommissionen bestand.

Nachdem das Reglement durch den Gemeinderat bereits im August 2019 behandelt wurde, erfolgte über die Dorfkommissionen eine Kurzvernehmlassung bei den Vereinsleiterinnen und Vereinsleitern der einzelnen Dörfer.

Aus dieser Vernehmlassung resultierten keine Anpassungen des revidierten Reglements, sodass der Gemeinderat Glarus Nord das Reglement an seiner Sitzung vom 18. Dezember definitiv genehmigen konnte. Das bisherige Beitragsreglement hatte seit dem Jahr 2012 Gültigkeit. (mitg)

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