Wer räumt das Laub im Herbst weg?
von Reto Nick, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Graubünden
Der Herbst hat Einzug gehalten: Kürzere Tage und kühlere Temperaturen, Laub liegt auf den Strassen und in den Gärten. Der Wind kümmert sich nicht um Grundstückgrenzen und weht Blätter auch in Nachbarsgärten oder auf Privatstrassen. Das führt oft zu Mehraufwand für den Nachbarn, aber auch zu Streitigkeiten – bis vor Gericht.
Aber Laubfall ist auch für die Gerichte ein normales Naturereignis. Meistens entscheiden diese für den Baumbesitzer und gegen den laubgeplagten Nachbarn. Wenn der Laubfall jedoch übermässig und ortsunüblich ist und das Laub beispielsweise Dachrinnen oder Wasserabflussrohre des Nachbarn regelmässig verstopft, dann ist für den Verursacher Handlungsbedarf gegeben. Aber besser als der Gang vor Gericht ist ein Gespräch mit den Nachbarn. Man könnte das Laub auch gemeinsam wegräumen und anschliessen zu Kaffee und Kuchen gehen.
Wer muss das Laub aufnehmen?
Können Eigentümer eines Gartens mit Bäumen verpflichtet werden, das Laub im Garten der Nachbarn aufzunehmen? Die Antwort lautet Nein. Das Zivilgesetzbuch untersagt zwar übermässige Immissionen. Laubfall gilt in Gegenden mit Gärten, zum Beispiel in Einfamilienhausquartieren, während der Monate September bis November als ortsüblich und muss geduldet werden. Ein Garteneigentümer kann auch nicht dazu verpflichtet werden, einen Baum zu fällen, das Laub in Nachbarsgarten aufzunehmen oder gar für die Reinigung der Abflussrohre und Dachrinnen aufzukommen.
Im Herbst sind Strassen glitschig
Laubfall in Verbindung mit Nässe und kalter Witterung macht die Strassen glitschig und führt möglicherweise zu gewissen Beeinträchtigungen. Aber das ist nicht aussergewöhnlich. Es ist allgemein bekannt, dass bei Laubfall in Verbindung mit Schnee, Eis und Regen besondere Vorsicht geboten ist. Vor Unfallgefahren können sich Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen schützen, indem sie vorsichtig fahren (beziehungsweise Fussgänger gehen) und die Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen anpassen.