Weiter Ärzte für alle Regionen
Der Kanton Graubünden muss gewisse Bestimmungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes des Bundes umsetzen. Das Bundesgesetz wurde vor gut zwei Jahren vom Parlament verabschiedet. Jetzt schickt die Bündner Regierung ihre Vorschläge für eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung in die Vernehmlassung. Wie die Regierung in einer Mitteilung schreibt, wird das kantonale Gesundheitsamt künftig für die Zulassung und Aufsicht bei Leistungserbringenden zuständig sein, deren ambulante Tätigkeiten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, hat die Regierung der Schaffung von 2,4 neuen Stellen beim Gesundheitsamt zugestimmt, wie es im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung heisst.
Ärzte pro Region festlegen
Mit dem neuen Gesetz soll die Regierung für die Beschränkung der Anzahl Ärztinnen und Ärzte im Kanton verantwortlich sein. Dabei will sie allerdings auf die geografischen Besonderheiten des dünn besiedelten Kantons Graubünden Rücksicht nehmen. «Die Regierung berücksichtigt bei der Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte die Erreichbarkeit der Leistungserbringer und die Gewährleistung einer dezentralen Gesundheitsversorgung», heisst es dazu im neuen Artikel 19f. des Gesetzes.
Wie es in dem Gesetzesartikel weiter heisst, soll die Höchstzahl von Ärztinnen und Ärzten pro Gesundheitsversorgungsregion, die Subregionen oder für mehrere benachbarte Regionen festgelegt werden. Die Bundesgesetzgebung würde grundsätzlich auch die Festlegung einer Höchstzahl für den ganzen Kanton erlauben. Dies werde mit Blick auf die dezentrale Gesundheitsversorgung «im Kanton Graubünden nur in Ausnahmefällen erfolgen können», heisst es dazu im erläuternden Bericht.
Interessierte Kreise können sich jetzt bis 13. November zum Entwurf der Regierung äussern. (red)