Was für Euch ab Montag noch möglich ist und was nicht
Läden und Märkte
Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs werden ab Montag geschlossen. Lebensmittelläden, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte, Blumenläden dürfen offenbleiben. Läden dürfen auch wieder nach 19 Uhr sowie sonntags Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen müssen zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags schliessen – auch in Bahnhöfen und Flughäfen. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. In Läden dürfen sich noch wenige Menschen aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten.
Homeoffice-Pflicht
Ab Montag gilt eine Homeoffice-Pflicht. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Wer sich von der Maskentragpflicht dispensieren will, braucht ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten.
Schutz gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen haben das Recht auf Homeoffice oder auf einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz. Ist das nicht möglich, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.