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Schweiz und Welt

Waidmannsheil ohne Schiesspflicht

Südostschweiz
14.05.2020, 11:27 Uhr
vor 14 Minuten

Jägerinnen und Jäger haben in Graubünden bisher einen Schiessnachweis gebraucht, um das Patent für diverse Jagden erlangen zu können. Auf diese Schiesspflicht wird in diesem Jahr verzichtet, wie der Kanton Graubünden mitteilt. Grund für diese Entscheidung sind die vom Bund vorgegebenen Schutzmassnahmen wegen dem Coronavirus.

Ein normaler jagdlicher sowie militärischer Schiessbetrieb seien so nicht möglich. Dies hat auch die Schweizerische Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK) bestätigt. Der Schiessbetrieb in Graubünden wird darum so ausgerichtet, dass die Bündner Jägerschaft vor dem Jagdbeginn ihre Treffsicherheit üben und ihre Jagdwaffe einschiessen muss.

Anpassungen für Waffen- und Schiessprüfung

Änderungen aufgrund der aktuellen Lage gibt es auch bei den Jagdeignungsprüfungen, wie es weiter heisst. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Waffen- und Schiessprüfungen wurden angepasst. Anstelle von 30 Stunden Hegeleistung und 18 Stunden Waffen- und Schiessausbildung, reichen neu zehn Stunden Hegeleistung und sechs Stunden Waffen- und Schiessausbildung. Laut den Verantwortlichen bleiben die Prüfungsanforderungen aber bestehen. (paa)

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