Wärmepumpen: St. Galler Regierung plant keine einfacheren Verfahren
Für den Wechsel von einer Ölheizung zu einer Wärmepumpe braucht es in der Regel eine Baubewilligung. In einem Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat werden einfachere Verfahren verlangt. Die gebe es bereits. Deshalb sieht die Regierung keinen Grund für Änderungen.
Vor immer mehr Einfamilienhäusern im Kanton St. Gallen stehen mittlerweile Wärmepumpen. Für alle diese Anlagen brauchte es in der Regel eine Baubewilligung.
Zu einem Problem werden die Hürden vor allem dann, wenn es kurzfristig Ersatz für eine Ölheizung braucht. In solchen Fällen führe die verlangte Baubewilligung zu Verzögerungen und zu Unsicherheiten bei Installationsbetrieben sowie bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, hiess es in einem Vorstoss von Kantonsrat Michael Sarbach (Grüne).
Mehrere Kantone wie Zürich, Schaffhausen oder Basel-Landschaft hätten bereits Melde- oder Anzeigeverfahren für bestimmte Typen von Wärmepumpen eingeführt, schrieb der Parlamentarier. Der Kanton Thurgau plane ebenfalls eine Vereinfachung.
Es sei aus Sicht der Energiewende zentral, «dass Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen im Kanton St. Gallen modernisiert und vereinfacht werden», schrieb der Kantonsrat. Die Regierung solle die Hürden für neue Wärmepumpen senken.
Ein weiterer Vorschlag ist eine Vereinfachung des Lärmschutznachweises, der ebenfalls benötigt wird. Dabei geht es um die Abstände, die wegen des Lärms der Wärmepumpen eingehalten werden müssen. Sarbach schlägt digitale Tools für Planungsbüros und Installationsbetriebe vor, die GIS- oder Lärmkatasterdaten «automatisch einbeziehen».
Instrumentarium reicht aus
Die Regierung sieht allerdings keinen Grund für eine Änderung, wie sie in ihrer Stellungnahme festhält. Mit dem einfachen Verfahren sei es bereits heute möglich, «Vorhaben mit einem geringen Konfliktpotenzial mit reduziertem Verfahrensaufwand zu behandeln».