Vorlage löst alte Debatte zum Umgang mit kriminellen Ausländern aus
SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor fordert eine Einschränkung der Härtefallklausel bei der Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Bei bürgerlichen Parteien stösst die Vorlage auf Anklang. Die Justiz äusserte indessen Bedenken.
Fehlende oder schwache Bindung an das Herkunftsland soll verurteilte Gewaltverbrecher nicht vor einem Landesverweis schützen, findet der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hatte seine Initiative bis Freitag in die Vernehmlassung geschickt.
Die Antworten auf die Vorlage schlossen sich an die umstrittene Debatte über die Ausschaffungsinitiative (2010) und die Durchsetzungsinitiative (2016) an.
Legislative legt vor
SVP, FDP und Mitte machen sich für die Vorlage stark. Die SVP kritisiert, die Gerichte würden die Härtefallklausel «inflationär» anwenden. Die Freisinnigen untermauern dies mit Zahlen: 2024 sei in 802 Fällen auf eine Ausweisung verzichtet worden.
Die Mitte betont, die Verhältnismässigkeit bleibe gewahrt, da andere Integrationskriterien weiterhin geprüft würden.
Für SP und Grüne ist die Gesetzesänderung überflüssig. Sie verweisen auf die bereits hohe Ausweisungsquote von fast 77 Prozent bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr.
Judikative lehnt ab
Das Gericht: Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM) lehnt die Einschränkung des richterlichen Ermessens ab. Sie stuft Probleme bei der Beurteilung der Heimatbindung in der Praxis als selten ein und äussert Bedenken bezüglich der Verfassungsmässigkeit sowie der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht.