Vier Projekte für weniger Lärm
Gemäss der Lärmschutzverordnung des Bundes ist der Kanton Glarus verpflichtet, bei den Kantonsstrassen, bei welchen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, Lärmsanierungen durchzuführen. Der Glarner Regierungsrat genehmigt daher laut einer Mitteilung vier Projekte, mit denen Programmvereinbarungen mit dem Bundesamt für Umwelt bestehen. Den Kanton kosten die Massnahmen 519'500 Franken.
Netstal
Im Bereich der Lerchenstrasse und der Molliserstrasse in Netstal sind 14 Gebäude sanierungspflichtig und bei vier nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert überschritten. Der Grenzwert für den Einbau von Schallschutzfenstern wird bei keinem Gebäude erreicht. Bei der Molliserstrasse wurde im Jahr 2017 im Rahmen des Verkehrsberuhigungskonzeptes der Gemeinde Glarus eine Tempo-30-Zone umgesetzt. Als Lärmsanierungsmassnahme wird auf der Lerchenstrasse auf einer Strecke von etwa 405 Metern ein lärmarmer Strassenbelag eingebaut. Dadurch kann der Grenzwert bei sechs sanierungspflichtigen Gebäuden und bei drei nicht überbauten Parzellen eingehalten werden. Bei acht Gebäuden und einer nicht überbauten Parzelle bleibt der Grenzwert überschritten. Dafür hat die Abteilung Umweltschutz und Energie entsprechende Erleichterungen gewährt. Der Einbau des lärmarmen Belages ist ab 2021 vorgesehen und wird zusammen mit der Strassensanierung ausgeführt.
Nidfurn
In Nidfurn sind 29 Gebäude sanierungspflichtig und bei elf nicht überbauten Parzellen ist der Immissionsgrenzwert überschritten. Bei 17 Gebäuden werden Schallschutzfenster eingebaut. Eine Geschwindigkeitsreduktion ist nicht vorgesehen. Der bestehende Belag wurde 2008 und 2009 eingebaut und befindet sich noch in einem guten Zustand. Es wird ein lärmarmer Belag eingebaut, sobald ein Sanierungsbedarf besteht. Im Rahmen des Lärmsanierungsprojektes Nidfurn werden für 29 Gebäude und elf nicht überbaute Parzellen Erleichterungen beantragt. Die Schallschutzfenster werden ab 2021 ausgeführt.