Bund bewilligt vier weitere Wolfsabschüsse im Kanton Graubünden
«Aktuell leben zwölf Wolfsrudel auf Kantonsgebiet sowie zwei weitere Rudel an der Kantonsgrenze zum angrenzenden Ausland beziehungsweise zum Kanton Tessin», heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom Dienstag. In bislang zehn Rudeln sei eine Reproduktion bestätigt worden. «Gesamthaft konnten bis Anfang August auf Kantonsgebiet 34 Wolfswelpen sicher nachgewiesen werden», heisst es in der Mitteilung weiter.
Zahl der gerissenen Tiere ist im Vergleich zum Vorjahr geringer
Auch wenn sich mehr Wolfsrudel im Kanton Graubünden gebildet haben, sei die Zahl der gerissenen Tiere vergleichsweise zum Vorjahr geringer ausgefallen.
– Vom 1. Januar bis zum 21. August wurden in diesem Jahr insgesamt 162 von Wölfen getötet und 19 verletzte Nutztiere registriert.
– Im Vorjahr wurden in diesem Zeitraum insgesamt 347 Nutztiere getötet und 36 verletzt.
Aufgrund von Nutztierschäden in mehreren Rudelgebieten reichte das Amt für Jagd und Fischerei bis 21. August fünf Abschussgesuche beim Bundesamt für Umwelt ein.
Zitiert aus Medienmitteilung, Kanton Graubünden
Die erste Abschussverfügung betreffend der Regulierung des Wolfsrudels Valgronda ist am 17. August eröffnet und publiziert worden. Nun verfüge der Kanton über die Regulierung zweier weiterer Rudel. Hierbei handelt es sich laut Mitteilung um die Rudel Moesola und Stagias. Da das Elterntier M187 des Rudels Stagias bereits im Vorjahr im Kanton Tessin grosse Schäden verursacht habe, habe der Kanton neben den Abschüssen von den Jungwölfen auch um den Abschuss des Elterntieres ersucht. «Der Antrag für den Elterntierabschuss wurde für das Stagiasrudel vom Bund genehmigt», so die Mitteilung. Der Abschuss von M187 solle demnach im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 31. Januar kommenden Jahres möglich sein. Ausserdem hat das Bundesamt für Umwelt den Abschuss eines Jungwolfs im Moesolarudel bewilligt. Die kantonale Wildhut darf bis 31. März kommenden Jahres einen Jungwolf erlegen. Aufgrund von grossen Schäden an Nutztieren ist gemäss Mitteilung erstmals auch im Vorabrudel ein Gesuch um eine Rudelregulation eingereicht worden. Bislang konnte jedoch nur ein Welpe bestätigt werden.
Gemäss Bundesamt für Umwelt befand sich keines der insgesamt 13 getöteten Schafe zur Zeit des Angriffs in einer geschützten Situation.»
Zitiert aus Medienmitteilung, Kanton Graubünden
Das Gesuch zur Regulation des Beverinrudels wurde wiederum nicht bewilligt. Ausschlaggebend sei gewesen, dass von den eingesetzten Herdenschutzhunden teilweise nur einer oder keiner der Hunde über die vorausgesetzte Einsatzbereitschaftsüberprüfung verfügt habe.
(red)