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Schweiz und Welt

Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gegen Futuro gut

Südostschweiz
29.06.2021, 17:20 Uhr
gestern um 16:56 Uhr

Gemäss einer Mitteilung haben sechs Umweltverbände Beschwerde beim Regierungsrat gegen den Baubewilligungsentscheid der Gemeinde Glarus Süd vom 5. März des vergangenen Jahres bezüglich des Beschneiungsprojekts der Sportbahnen Elm erhoben. Der Regierungsrat hat die Angelegenheit dem Verwaltungsgericht überwiesen, welches die Beschwerde nun gutgeheissen hat.

Das Bauvorhaben in Kürze: Das Bauvorhaben umfasst die Erstellung von 150 neuen Beschneiungsschächten, an welche 110 bis 130 Beschneiungsaggregate angeschlossen werden sollen. Das für die geplante Beschneiung benötigte Wasser soll am Sernf gefasst und mit neu zu verlegenden Leitungen von einer Gesamtlänge von ca. 9,5 km vom Tal ins Skigebiet gepumpt und zwischen den Beschneiungsschächten verteilt werden. Dazu soll am Sernf eine Wasserfassung mit einer Wasserpumpe erstellt sowie drei weitere Pumpstationen im Skigebiet errichtet werden. Weiter sind Pistenkorrekturen von 18'928 Quadratmetern und Rodungen von 2941 Quadratmetern geplant.

Klare Meinung

Beim Verfahren sei für das Verwaltungsgericht zentral gewesen, ob das Bauvorhaben mit einer Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone bewilligt werden könne, wie das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus dies getan habe. Oder ob für das Vorhaben ein separates projektbezogenes Sondernutzungsplanverfahren erforderlich sei.

Das Verwaltungsgericht ist bei seinem Verfahren zum Entschluss gekommen, dass das Bauvorhaben Futuro aufgrund der Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumplanung eine solche projektbezogene Sondernutzungsplanung bedarf. In dieser seien alle Auswirkungen des Bauvorhabens zu erfassen und gegeneinander abzuwägen. Dies müsse unter Mitwirkung er Bevölkerung geschehen, heisst es weiter. 

Laut dem Verwaltungsgericht führt der Beschluss demnach zur Gutheissung der Beschwerde und zur Aufhebung der erteilten Baubewilligung sowie aller damit eröffneten weiteren Bewilligungen.

Eine anonymisierte Version des Entscheids des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 2021 ist auf der Homepage des Verwaltungsgerichts (www.gl.ch/verwaltungsgericht) abrufbar. (paa)

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