Verdächtiger nach Angriff auf Lehrerin in Deutschland angeklagt
Etwa sieben Monate nach einem mutmasslich islamistisch motivierten Messerangriff auf eine Lehrerin an einem Berufskolleg im Westen Deutschlands hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den mutmasslichen Täter erhoben.
Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft dem damaligen Schüler unter anderem dreifachen versuchten Mord vor. Neben seiner Lehrerin soll er in der Stadt Essen auch einen ihm persönlich bekannten Hausmeister an einer Grundschule sowie einen fremden Mann auf der Strasse angegriffen haben.
Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft folgte der zur Tatzeit 17-Jährige «einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie». Anfang September 2025 habe er den Entschluss gefasst, «selbst in den Dschihad gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen». Die Behörde hatte die Ermittlungen eine Woche nach dem Angriff von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann er einen Prozess ansetzt.
Am 5. September 2025 soll der Jugendliche sich mit einem Messer bewaffnet zunächst zu einer Grundschule in Essen begeben haben. «Dort schlug er mit der Faust auf den Hausmeister ein und besprühte ihn mit Pfefferspray», heisst es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister gewehrt habe, habe der Tatverdächtige das Messer nicht einsetzen können.
Wenig später soll er dann an dem Berufskolleg seine damals 45-jährige Lehrerin mit dem Messer mehrfach in den Oberkörper gestochen und sie dabei schwer verletzt haben. Er konnte flüchten und stach – so der Vorwurf der Bundesanwaltschaft – wenig später auf offener Strasse einem fremden Mann in den Rücken. Alle Opfer überlebten demnach, trugen aber teils schwere Verletzungen davon.
Suche nach weiteren Opfern an Alter Synagoge
Auf der Suche nach weiteren Opfern habe der damals 17-Jährige sich zudem zweimal kurz hintereinander zur Alten Synagoge in Essen begeben, «ohne indes aus seiner Sicht geeignete Tatopfer jüdischen Glaubens anzutreffen», so die Bundesanwaltschaft.