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Schweiz und Welt

Ungeimpftes Gesundheitspersonal muss sich testen lassen

Südostschweiz
09.09.2021, 08:45 Uhr
gestern um 16:56 Uhr

Graubünden geht noch einmal einen Schritt weiter bei der Bekämpfung des Coronavirus. Neu werden die Testvorgaben für Betriebe im Gesundheitswesen vereinheitlicht. Dies geht aus einer Medienmitteilung des Kantons vom Donnerstag hervor.

Die neue Regelung, sich zwei Mal pro Woche testen zu lassen, betrifft alle Mitarbeiter, die sich noch nicht haben impfen lassen – oder die Erkrankung nicht bereits durchgemacht haben. Konkret handelt es sich um das Personal in Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen, Spitex, Wohnheimen für Menschen mit Behinderung und Kindertagesstätten. Bei Letzterem gilt festzuhalten, dass sich Eltern nicht testen lassen müssen, um ihre Kinder von der Kita abzuholen.

Besucher brauchen künftig Covid-Zeritifikat

Besucherinnen und Besucher der oben genannten Einrichtungen müssen ab Montag ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können, um eingelassen zu werden. 

Ziel dieser neuen Vorschrift ist es, die Patientinnen und Patienten sowie die Bewohnerinnen und Bewohner dieser sozialmedizinischen Einrichtungen vor Coronaausbrüchen zu schützen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. (ivk)

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