Schwyz hält trotz Widerstand an Windkraft im Linthgebiet fest
Der Schwyzer Regierungsrat will zwei Windkraftgebiete im Linthgebiet in den kantonalen Richtplan aufnehmen. Das ist die Grundvoraussetzung, damit an diesen Standorten auf Schwyzer Boden Windkraftprojekte vorangetrieben werden können.
Während der Vernehmlassung zum neuen Richtplan seien auffallend viele Eingaben zu den möglichen Standorten von Windkraftwerken eingegangen, hiess es in einer Mitteilung des Kantons Schwyz.
Die insgesamt drei Gebiete («Linthebene Süd», «Linthebene Nord» und «Hochstuckli Engelstock») werden trotzdem in den Richtplan aufgenommen, aber nur als «Vororientierung». Dieser Koordinationsstand bedeute, dass für das Vorhaben nur grobe Vorstellungen vorhanden seien, teilte das Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement mit. Die Schwyzer wollen nun mit dem Kanton St. Gallen zusammenarbeiten, der in Schänis ebenfalls Windräder ermöglichen will.
Der Kanton Glarus hat ein Windkraft-Gebiet im benachbarten Bilten 2019 wieder aus dem Richtplan herausgestrichen.
«Reine Alibiübung»
Windkraftgegner kritisierten den Entscheid des Schwyzer Regierungsrates umgehend. Sie bezeichneten die Vernehmlassung als «reine Alibiübung». Der Entscheid sei schon vorher gefällt worden. Die Gegner befürchten unter anderem Eingriffe in das Landschaftsbild.
«Wir haben von betroffenen Gemeinden und anderen Gruppierungen starken Gegenwind bekommen», sagt Thomas Huwyler, Vorsteher des Schwyzer Amtes für Raumentwicklung, gegenüber dem «March-Anzeiger». An den Windkraftplänen will der Kanton Schwyz trotzdem festhalten: «Die Kantone haben einen Auftrag aus dem eidgenössischen Energie- und Raumplanungsgesetz», sagt Huwyler.
Nach Abschluss der Auswertung der Eingaben und der Vorprüfung des Bundes wird die Richtplananpassung 2022 vom Regierungsrat erlassen und dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Danach erfolgt die Genehmigungseingabe an den Bund. (brm/uw)