Türen und Tore – praktisch und sicher
von Roland Grädel, Produktexperte bei der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung
Türen und Tore müssen grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit erfüllen und sie müssen den Gesetzen, Normen und Richtlinien entsprechen. Dafür ist der Inverkehrbringer zuständig, das heisst, der Hersteller, die Händlerin oder die Montagefirma.
Auch Planerinnen und Planer, Besitzerinnen und Besitzer, die Stockwerkeigentümergesellschaft, die Immobilienverwaltung und die Hauswartin und der Hauswart können viel tun, um die Sicherheit zu erhöhen und Unfälle zu vermeiden.
Dazu gilt es einige Punkte bei der Planung, der Inbetriebnahme und beim Betrieb zu beachten.
Sicherheit bei der Planung
Wer sich bereits bei der Planung einer Tür oder eines Tores Gedanken zu den damit verbundenen Risiken macht, leistet einen wichtigen Beitrag zur Unfallverhütung. Die Verwendung, der Aufstellort und die Art der Steuerung können das Risiko stark beeinflussen.
Vor der Planung ist zu definieren, ob die geplante Anlage frei zugänglich ist oder ob nur eine begrenzte Gruppe von Personen die Anlage bedienen wird. Dies hat grosse Auswirkungen auf die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen. Ein Garagentor in einer Einstellhalle beispielsweise, welches mit einem Handsender ohne Sicht auf das Tor geöffnet wird, stellt ganz andere Anforderungen an die Sicherheit als ein handbetätigtes Garagentor in einem Einfamilienhaus.