Trumps neue Sprecherin wegen Angaben zu Beruf unter Druck
Nach ihrer holprigen ersten Pressekonferenz ist die neue Sprecherin des Weissen Hauses, Katie Zacharia, wegen Zweifeln an ihren beruflichen Qualifikationen unter Druck geraten.
Kritiker und einige Rechtsexperten monieren, dass sie sich wiederholt als Anwältin bezeichnet habe, obwohl bislang keine entsprechende Zulassung nachgewiesen sei. Die Vertraute von US-Präsident Donald Trump hatte nach Informationen des «Wall Street Journals» die Anwaltsprüfung im US-Bundesstaat Kalifornien im Jahr 2011 nicht bestanden.
Recherchen mehrerer US-Medien ergaben bislang ebenfalls keinen Nachweis, dass Zacharia jemals eine Anwaltszulassung in den USA besass. Ob sie aber damit, dass sie sich trotzdem als Anwältin bezeichnete oder mit ihrer Arbeit gegen Gesetze verstiess, ist nicht geklärt. Für ihre jetzige Position im Weissen Haus ist eine juristische Ausbildung oder Anwaltszulassung nicht erforderlich.
Der feine Unterschied zwischen «lawyer» und «attorney»
Der «New York Times» sagte Zacharia nun, sie habe sich vor ihren Auftritten als Fernsehkommentatorin erkundigt, wie sie sich bezeichnen dürfe. Ihr sei geraten worden, unter anderem den Begriff «attorney» nicht zu verwenden, «lawyer» sei dagegen in Ordnung. Beide englischen Begriffe werden im allgemeinen US-Sprachgebrauch weitgehend gleichbedeutend für Anwälte verwendet.
Während «attorney» jedoch eindeutig eine Anwaltszulassung voraussetzt, wird «lawyer» teils auch für Juraabsolventen verwendet. Rechtsexperten zufolge kann aber auch diese Bezeichnung eine Anwaltszulassung nahelegen und auch rechtlich unzulässig sein. Trump selbst hatte sie bei ihrer Ernennung als «attorney» bezeichnet.
Die Zeitung hatte Zacharia auch zu ihrer irritierenden Antwort auf eine Reporterfrage angesprochen. Sie war gefragt worden, in welchem US-Bundesstaat sie die Anwaltsprüfung bestanden habe. Sie antwortete: «Als ich nach China zog.» Der «New York Times» erklärte sie später, sie habe die Frage wegen des Lärms des Präsidentenhubschraubers missverstanden.