Thurgauer Parlament heisst umstrittene Einbürgerung knapp gut
Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die umstrittene Einbürgerung eines Syrers mit 60 zu 58 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Damit endete ein jahrelanger Streit, der bis vor Bundesgericht führte.
Es gehe nicht um die Frage, ob man diese Einbürgerung wolle, sondern ob man sie erteilen müsse, sagte die Präsidentin der Justizkommission. Denn das kantonale Verwaltungsgericht wies das Thurgauer Parlament angelehnt an einen Bundesgerichtsentscheid im vergangenen Herbst an, dem Syrer das Bürgerrecht zu erteilen.
Vor allem die SVP wehrte sich dennoch gegen diese Einbürgerung. Sie sah die Voraussetzungen dafür weiterhin nicht erfüllt. Ins Feld führte die Partei, dass der Mann mangelhaft integriert sei. Es bestünden Zweifel an seiner wirtschaftlichen Integration. Weiterhin schulde er dem Staat Geld und zeige keinen Willen, dieses zurückzubezahlen.
Während des jahrelangen Rechtsverfahrens seien ausserdem weitere Verpflichtungen gegenüber dem Staat sowie «strafrechtliche Vorfälle» ans Licht gekommen. Der Fall müsse neu beurteilt werden. Der Grosse Rat lehnte jedoch einen Ordnungsantrag der SVP ab, dieses Gesuch zurückzuweisen.
Entscheid des Bundesgerichts
Der heute 48-jährige Mann aus Syrien stellte 2018 in Romanshorn TG ein Gesuch um Einbürgerung. Dieses lehnten die Behörden ab. Seine finanziellen Verhältnisse seien aufgrund geschuldeter Alimentenbevorschussung in der Höhe von 11'500 Franken nicht geordnet, lautete die Begründung. Seither kämpft der Syrer mit juristischen Mitteln für seine Einbürgerung.
Mit dem negativen Einbürgerungsentscheid in Romanshorn befasste sich 2023 schliesslich das Bundesgericht. Dieses beurteilte die Ablehnung mit Blick auf die Verhältnismässigkeit als «unhaltbar und willkürlich». Der Mann, der seit 2006 in der Schweiz lebt, solle eingebürgert werden, wies das Bundesgericht die Gemeinde Romanshorn an. Diese hiess sein Gesuch danach gut.