Thurgauer Parlament befürwortet Verbot von Stacheldraht einstimmig
Der Thurgauer Grosse Rat hat sich am Montag einstimmig für ein Verbot von Stacheldrahtzäunen ausgesprochen. Damit sollen tödliche Fallen für Wildtiere abgeschafft werden. Im Kanton St. Gallen wurde schon mehr als ein Dutzend Personen wegen illegaler Zäune angezeigt.
Niemand im Thurgauer Kantonsparlament stellte in Abrede, dass mit einem Verbot die Verletzungsgefahr für Tiere und Menschen drastisch minimiert werden kann. Das Kantonsparlament befürwortete schliesslich ohne Gegenstimme eine entsprechende Motion.
Mit seinem Entscheid folgt der Grosse Rat den Regeln in seinen Nachbarkantonen St. Gallen und Zürich. Auch Graubünden kennt ein Verbot von Stacheldraht zur Einzäunung von Weiden.
Es gebe genügend Alternativen, die den Zweck einer Einzäunung erfüllen würden, aber weit weniger gefährlich seien, hiess es im Rat. Gemäss der Motion sollen die Besitzer von Stacheldrahtzäunen diese innerhalb von zwei Jahren abräumen müssen. Das Militär und die Polizei sind vom Verbot ausgenommen.
Zudem verlangt der Vorstoss Einschränkungen für flexible Weidenetze. Sie sollen erst kurz vor Weidebeginn aufgebaut, regelmässig kontrolliert und rasch wieder abgeräumt werden, um ein Verfangen von Tieren zu verhindern. Die Thurgauer Regierung muss nun dem Kantonsparlament eine entsprechende Gesetzesanpassung vorlegen.
St. Galler Jäger kritisieren zu zögerlichen Rückbau
Der Kanton St. Gallen sprach sich schon länger für ein Verbot von Stacheldraht an Weidezäunen aus. Dieses gründete in der Volksinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere», die Pro Natura, WWF und die St. Galler Jäger gemeinsam lancierten. Schliesslich setzte sich ein Gegenvorschlag durch und die Initiative wurde zurückgezogen.