Thurgauer Gericht muss sich nochmals dem «Summerdays» widmen
Das Thurgauer Verwaltungsgericht muss sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die Organisatoren für die Durchführung des «Summerdays»-Festival in Arbon TG in Zukunft eine Baubewilligung benötigen. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde eines Wirtes gutgeheissen, welcher eine solche Bewilligungspflicht fordert.
Das «Summerdays»-Festival am Ufer des Bodensees erfreut sich grosser Beliebtheit und war beispielsweise diesen Sommer ausverkauft. Der Wirt eines nahegelegenen Restaurants allerdings beanstandete in den letzten Jahren das Bewilligungsverfahren.
Wie das Bundesgericht in einem kürzlich veröffentlichten Entscheid, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, nachzeichnet, beanstandete er bei verschiedenen Stellen ab 2023 die Bewilligungspraxis rund um das Festival. Dessen Durchführung wurde bislang in einem «verwaltungspolizeilichen Verfahren» ohne öffentliche Auflage von der Stadt genehmigt.
Konkret verlangte der Wirt von verschiedenen Behörden, dass das «Summerdays» eine Baubewilligung benötige respektive dass im Vorfeld jeweils eine öffentliche Auflage stattfindet. Im Rahmen dieser öffentlichen Auflage könnten auch Einsprachen erhoben werden. 2025 wies das Thurgauer Verwaltungsgericht diese Forderung ab. Nun muss es sich aber auf Anweisung des Bundesgerichtes nochmals mit dem Thema befassen.
Das Bundesgericht beantwortet die Frage, ob die Organisatoren des Festivals künftig eine Baubewilligung einholen müssen, nicht. In seinen Ausführungen schrieb das Lausanner Gericht allerdings, dass «selbst eine Veranstaltung von kurzer Dauer unter Umständen einer Baubewilligungspflicht unterliegen» könne.