«The same as last year ...»
Irgendwie wollen alle die Milchkuh WEF-Jahrestreffen melken, und man überbot sich gegenseitig darin, Ladenflächen und Fahrnisbauten ein- sowie auszuräumen, die Innengestaltungen fast im Stundentakt umzubauen und eine Veranstaltung an die andere zu reihen. All das führte natürlich zu massivem Mehrverkehr entlang der Einfallstrassen und Stau entlang der Promenade und deren Trottoirs. Nachdem 2018 wegen dieser Bautätigkeiten in Kombination mit ausgiebigen Schneefällen der Verkehr während Stunden vollständig zusammengebrochen war, beschloss die Gemeinde zu handeln. Die bestehende Bewilligungspraxis wurde deutlich verschärft und sogenannte Logistikzonen und -zeiten wurden eingeführt. Damit dürfen Auf- und Abbauten nur noch während zwei Wochen vor und einer Woche nach dem Anlass stattfinden. Zusätzlich ist das Ein- und Ausladen nur innerhalb definierter Zonen und zu zugewiesenen Zeiten erlaubt. Um all dies regeln zu können, sind Veranstalter verpflichtet, jeweils bis Ende Oktober ein Betriebskonzept einzureichen. Nach einer Prüfung auf Gesetzeskonformität – hier geht es um Grenzabstände, maximal zulässige Geschosshöhe und die Belegung gemäss Brandschutzrichtlinien – werden die entsprechenden Bewilligun-gen kostenpflichtig erteilt.
Nullsummenspiel
Für eine Baubewilligung müssen mindestens 300 Franken oder 3 Prozent der Baukosten abgeliefert werden. Für die Benutzung öffentlicher Flächen – meistens handelt es sich um Strassen und Trottoirs – sind 550 Franken pro Tag fällig, weitere 400 Franken kostet jedes Fahrzeug, das darauf zu stehen kommt. Selbst wer die ganzen Arbeiten ausführen kann, ohne öffentlichen Grund zu tangieren, entrichtet noch eine Abgabe für Logistik und Verkehr von 250 Franken pro Tag. Und auch das Anbringen und Auswechseln von Werbung fällt unter diese Bestimmungen und ist damit bewilligungspflichtig. Die Gemeinde begründet das damit, dass auch solche Anbieter Bauverkehr erzeugten und direkt von der durch die Gemeinde vorgenommenen Koordination aller Projekte profitieren würden. Denn die zahlreichen Ordnungskräfte vor und während des Jahrestreffens werden aus den so eingenommenen Gebühren bezahlt. Werden nachträglich zusätzliche Ansprüche gestellt oder stellt sich heraus, dass versäumt wurde, Bewilligungen einzuholen, fallen neue, höhere Gebühren an. Auch wer sein Gesuch wieder zurückzieht, kommt nicht ungeschoren davon, und ab Mitte Dezember wird gar keine Rückerstattung mehr vorgenommen. Insgesamt strebt die Gemeinde bei diesen Gebühren und Abgaben eine ausgeglichene Rechnung an. Will heissen, ihre ganzen Aufwendungen werden von den Verursachern direkt bezahlt.