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Schweiz und Welt

Verwaltungsgericht weist Beschwerde ab

Klosterser Zeitung
14.03.2023, 17:02 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Nach intensiver Diskussion hatet sich der Gemeinderat am 15. März 2022 dafür ausgesprochen, Beschwerde gegen die regierungsrätliche Verfügung zu Tempo 30 im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts (LSP) 2016 Klosters beim Verwaltungsgericht Graubünden einzureichen.

Trotz der Beschwerdeeinreichung war sich der Gemeinderat einig, dass es in Klosters durchaus Handlungsbedarf hinsichtlich Tempo 30 gibt. So stellte sich dieser wohl auf den Standpunkt, dass in Klosters Dorf im Bereich Schlappinbach bis Rufinis sowie in Klosters Platz ab Höhe Schulhaus Platz bis Selfrangastrasse eine Temporeduktion sehr sinnvoll und notwendig ist. Im Mittelteil der als Lärmsanierungsmassnahme verfügten Tempo 30-Strecke zwischen Klosters Dorf und Klosters Platz sei die Temporeduktion jedoch abzulehnen. Gegen die vorgeschlagene Temporeduktion auf den Gemeindestrassen sowie weiteren Kantonsstrassen wurde keine Beschwerde eingereicht.

Mit Mitteilung vom 8. März 2023 wurde der Gemeindevorstand davon in Kenntnis gesetzt, dass die entsprechende Beschwerde am 23. Februar 2023 vom Verwaltungsgericht Graubünden abgelehnt wurde. Der Entscheid basiert primär auf der aktuellen Lärmschutzgesetzgebung, die im ganzen Kanton Massnahmen zur Lärmreduktion erfordert. Dabei soll die Temporeduktion ein sehr taugliches Instrument darstellen.

Der Gemeindevorstand wird nach der nächsten Gemeinderatssitzung (29. März 2023) über das weitere Vorgehen informieren.

Lesen Sie mehr darüber am Freitag, 17. März in der Klosterser Zeitung.

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