Immobilienbewertungsgebühren für Hausbesitzende werden reduziert
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen. Sie wird am 1. Dezember in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision werden die von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu entrichtenden Gebühren reduziert, wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Zudem wird die maximal zu entrichtende Gebühr von 25'000 Franken auf 15'000 Franken reduziert und der Rabatt für hohe Gebühren um über 30 Prozent erhöht.
Besichtigungskriterien geändert
Des Weiteren hat die Regierung die Besichtigungskriterien für amtliche Bewertungen angepasst. Gemäss dem Kanton Graubünden ist das Ziel der Änderung, vor allem dort eine Besichtigung durch Bewertungsexperten vorzunehmen, wo dies aus bewertungs- oder versicherungstechnischer Sicht einen Mehrwert generiert. (red)