Zum Hauptinhalt springen
Schweiz & Welt

Immobilienbewertungsgebühren für Hausbesitzende werden reduziert

Südostschweiz
19.10.2023, 15:23 Uhr
12.05.2026, 16:56 Uhr

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung über die amtlichen Immobilienbewertungen. Sie wird am 1. Dezember in Kraft gesetzt. Mit der Teilrevision werden die von den Eigentümerinnen und Eigentümern zu entrichtenden Gebühren reduziert, wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Zudem wird die maximal zu entrichtende Gebühr von 25'000 Franken auf 15'000 Franken reduziert und der Rabatt für hohe Gebühren um über 30 Prozent erhöht.

Besichtigungskriterien geändert

Des Weiteren hat die Regierung die Besichtigungskriterien für amtliche Bewertungen angepasst. Gemäss dem Kanton Graubünden ist das Ziel der Änderung, vor allem dort eine Besichtigung durch Bewertungsexperten vorzunehmen, wo dies aus bewertungs- oder versicherungstechnischer Sicht einen Mehrwert generiert. (red)

Mehr zum Thema: Politik, Kanton Graubünden
Immobilienbewertungsgebühren für Hausbesitzende werden reduziert | Südostschweiz