Submissionsbetrug? Korruption? – Das Bündner Baukartell wirft Fragen auf
Herr Pieth, die Wettbewerbskommission (Weko) hat Bussen verhängt, dabei handelt es sich um ein paar Millionen Franken, die bezahlt werden müssen. Was passiert mit diesem Bussgeld? Wohin geht das?
Prinzipiell gehen Bussen in die Staatskasse. Falls es nicht wirklich Bussen sind, sondern Einziehungen von Gewinn, gibt es die Möglichkeit, dass man das Geld an die Geschädigten weitergibt.
Durch die Absprachen unter Baufirmen wurden der Kanton und auch die Gemeinden auf gut Deutsch «beschissen». Sie haben zu viel bezahlt. Kann nun die öffentliche Hand von den Unternehmen Schadenersatz verlangen?
Artikel 12 des Kartellgesetzes sieht vor, dass die Geschädigten, also auch der Kanton und die Gemeinden, Zivilklagen erheben und Schadenersatz fordern.
Die Weko sagt, sie könne sich kaum vorstellen, dass so ein Betrug über eine so lange Zeit abgelaufen sei, ohne, dass die Ämter und die beteiligten Behörden etwas gewusst hätten. Das wären massive Korruptionsvorwürfe. Wie kann man diesen nun nachgehen? Wer muss tätig werden und diese Vorwürfe untersuchen?
Neben dem Kartellrecht gibt es auch noch das Strafrecht, das relevant ist. Dabei gibt es zwei Perspektiven. In jedem Fall müsste man prüfen, ob der Staat oder Private betrogen worden sind. Man nennt das Submissionsbetrug. Das ist eine heikle Sache, denn man muss nachweisen, dass ein Schaden passiert ist. Dieser ist sehr schwer zu berechnen. Das Zweite ist, dass wenn Beamte beteiligt sind, wir den Verdacht von Amtsträgerbestechung haben und dem muss selbstverständlich nachgegangen werden. Das ist von Amtes wegen zu verfolgen. Dass die Bündner Staatsanwaltschaft nicht immer die schnellste ist, ist bekannt.