Strasse oder Seilbahn nach Braunwald?
Mit einem Informationsanlass begann die zweite Phase des Mitwirkungsprozesses zur Erschliessung von Braunwald, wie der Kanton mitteilt. Bislang ist die Standseilbahn die einzige Möglichkeit, nach Braunwald zu gelangen. Diese genügt allerdings den Ansprüchen des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes von 2002 nicht. Dieses verlangt, dass bestehende Bauten, Anlagen und Fahrzeuge spätestens zwanzig Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes behindertengerechte Standards erfüllen müssen.
Neben der behindertengerechten Erneuerung der Bahn steht auch der Bau einer Güterstrasse und einer Einseilumlaufbahn für den Personentransport zur Debatte. Für sämtliche Varianten wurden bereits Vorstudien erarbeitet. Auch die verschiedenen Anspruchsgruppen sind in den Prozess eingebunden. Während der ersten Phase von Februar bis April wurden Gespräche geführt, nun können sich alle involvierten Personen bis Mitte Juni zu den gemachten Vorschlägen äussern. (sot)