Strafregisterauszüge von EU-Bürgern beschäftigen auch Ausserrhoden
Verlangt auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden bald einen Strafregisterauszug, wenn sich EU-Bürgerinnen und -Bürger um eine Aufenthaltsbewilligung bemühen? Diese zentrale Frage stellen drei Kantonsrätinnen und Kantonsräte dem Regierungsrat. Sie verweisen dabei auch auf den Kanton St. Gallen.
Wenige Wochen erst ist es her, da beschloss der St. Galler Kantonsrat eine Verschärfung: Künftig kann St. Gallen bei Gesuchen von EU-Bürgern um eine Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug verlangen. Mit der Mitte September angenommenen Motion muss die Regierung nun eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten.
Vor wenigen Tagen lancierten die Kantonsrätin Sandra Weiler (Parteiunabhängige Appenzell Ausserrhoden) sowie die Kantonsräte Werner Giezendanner (parteilos, FDP-Fraktion) und Anick Reto Volger (SVP) das Thema in Ausserrhoden mit einer Interpellation.
Sie wollen vom Regierungsrat unter anderem wissen, ob dieser plant, «proaktiv eine kantonale Rechtsgrundlage zu schaffen», um analog zum Kanton St. Gallen systematische Abfragen einzuführen. Oder, ob er die «jahrelange Gesetzgebung» auf Bundesebene abwarten wolle.
Der «Handlungsdruck» in Ausserrhoden steigt
«Die unmittelbar vor unserer Haustür erheblich erklärte Motion erhöht den Handlungsdruck auf den Kanton Appenzell Ausserrhoden deutlich», schreiben die Interpellantinnen und Interpellanten mit Verweis auf den Entscheid des St. Galler Kantonsrates. Sie befürchten, dass Ausserrhoden zu «einem attraktiven Ausweichstandort für Personen mit krimineller Vergangenheit» werden könnte.