Stimmbürger-Umfrage zur Beteiligung an der Politik
9000 zufällig ausgewählte Glarner Stimmberechtige erhalten in den kommenden Tagen einen Fragebogen per Post. Die Staatskanzlei des Kantons Glarus lanciert eine gross angelegte Befragung zum Thema politische Beteiligung. Die Umfrage steht im Zusammenhang mit der Legislaturplanung 2019–2022 des Regierungsrates. Darin formulierte dieser das Ziel, die politische Partizipation auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden zu fördern. Ein Bericht soll geeignete Massnahmen aufzeigen, teilt die Glarner Staatskanzlei mit.
Hintergrund dieser Zielsetzung sei unter anderem die öffentliche Debatte über die Beteiligung an der Politik. Diese entfache sich immer wieder von Neuem. Vermeintlich tiefe Teilnehmerzahlen bei Gemeindeversammlungen, die tiefe Wahlbeteiligung bei Landratswahlen oder jüngst die Durchführung der Landsgemeinde 2020 während der Coronavirus-Pandemie sind nur einige Beispiele dafür.
Umfrage als Basis für Massnahmen
Seit Anfang 2020 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden mit der Erarbeitung des Berichts. Unterstützt wird sie von Politikwissenschaftlern des Aarauer Zentrums für Demokratie, einem auf die Demokratieforschung spezialisierten Institut. Aktuell trägt die Arbeitsgruppe die Grundlagen für die Definition von Massnahmen zusammen. Einerseits werden die verschiedenen Formen der Beteiligung im Kanton Glarus untersucht und die Beteiligungsraten in einen nationalen Kontext gesetzt. Andererseits sollen mit der Befragung Informationen darüber gesammelt werden, weshalb und wie sich die Glarner Stimmberechtigten an der Politik auf den verschiedenen Stufen beteiligen. Gestützt auf diese Erkenntnisse lassen sich zielgerichtet Massnahmen zur Förderung der Beteiligung formulieren, heisst es in der Mitteilung weiter. (hin)
Teilnahme ist freiwillig und anonym
Die Teilnahme an der Befragung der zufällig ausgewählten Stimmberechtigten ist freiwillig und erfolgt anonym. Die Antworten lassen sich nicht auf den Absender zurückführen. Datenschutzrechtliche und wissenschaftliche Standards werden nach eigenen Angaben eingehalten. Die Antworten können online oder per Post abgegeben werden. Die Befragung läuft bis am 30. Oktober 2020. Eine hohe Rücklaufquote ist wichtig für die Qualität der Ergebnisse. Die Staatskanzlei bittet deshalb um rege Teilnahme an der Befragung.