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Schweiz und Welt

Stichstrasse Näfels–Mollis: Ein weiterer Schritt gegen «Schleichwege»

Südostschweiz
20.01.2021, 07:45 Uhr
gestern um 16:30 Uhr

Anfang 2018 hat der Glarner Regierungsrat das Ausführungsprojekt Stichstrasse Näfels–Mollis genehmigt. Dieses beinhaltet ein Konzept zu flankierenden Massnahmen. Das Ziel dieser Massnahmen ist es, das Ausweichen auf Schleichwege zu minimieren. Die Massnahmen wurden mit Vertretern von Kantonspolizei, Gemeinde und Kanton entwickelt und projektiert.

Die möglichen Schleichrouten lägen in der direkten Fortsetzung der Stichstrasse, schreibt der Kanton Glarus in einer Mitteilung. Das Ausführungsprojekt sehe deshalb vorwiegend flankierende Massnahmen auf diesen Strassenzügen vor. Konkret werde es sich bei diesen Massnahmen um Geschwindigkeitsbegrenzungen, bauliche Massnahmen wie etwa ein Eingangstor (Mittelinsel mit Fussgängerübergang und Bushaltestelle) beim Dorfeingang Mollis Süd und einen Minikreisel im Bereich der Schule handeln. In Näfels werde ausserdem im Werksbereich Tempo 30 mit dem Zusatz Werkverkehr eingeführt. Dies soll mit einer farblichen Gestaltung der Strassenoberfläche kombiniert werden, heisst es. Auf dem Abschnitt Obererlen-, Färbli-, Aserstrasse werde zudem die bestehende Tempo-30-Zone erweitert und umgestaltet.

Diese Massnahmen sollen laut dem Glarner Regierungsrat bis zur Inbetriebnahme der Stichstrasse Näfels–Mollis im Lauf des Jahres 2021 umgesetzt sein. Die Kosten inklusive Landerwerb und Gestaltung der Bushaltestellen werden auf 790'000 Franken veranschlagt.

Weiter sei vorgesehen, für die Umsetzung dieser flankierenden Massnahmen, Land im Umfang von rund 270 Quadratmetern zu erwerben. Mit der Gemeinde Glarus Nord hätten entsprechende Verhandlungen stattgefunden. Weitere Verhandlungen seien bereits abgeschlossen. (mas)

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