Steuervorteile durch nachhaltige Investitionen in Liegenschaften
von Roger Lüdi, Senior Finanzplaner bei der Graubündner Kantonalbank
Die Energiestrategie 2050 verfolgt das Ziel, die Eigenverantwortung mittels finanzieller Anreize zusätzlich zu fördern. Energetische Investitionen zur nachhaltigen Schonung der Umwelt werden sich künftig steuerlich noch mehr lohnen. Sie wirken sich nicht nur positiv aufs Budget aus, sondern auch auf die Wertentwicklung der Immobilie.
Wertvermehrende Investitionen
Aktuell können anfallende Aufwendungen, die dem Zustandserhalt der Liegenschaft dienen, bei der direkten Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist hingegen nicht anwendbar für wertvermehrende Investitionen. Dabei wird kantonal keine Differenzierung zwischen ordentlichem und energetischem Aufwand getroffen.
Anreiz für energieeffizientes Bauen
Die neue Liegenschaftskostenverordnung bringt bei den Abzügen eine wesentliche Änderung: Neu dürfen sämtliche energiesparenden Investitionen von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Diese steuerliche Abzugsfähigkeit wird zusätzlich erweitert. Neu sind auch Rückbaukosten abzugsfähig, welche bei einer Neubauerstellung anfallen. Dazu gehören Demontage, Abbruch, Abtransport oder Entsorgung.
Verrechnung über drei Steuerjahre
Eine attraktive Möglichkeit des Steuervorteils bei hohem Liegenschaftsaufwand bildet eine Art «Verlustvortrag». Die hohen Kosten können auf diese Weise mit den Einkommen von maximal drei Steuerjahren verrechnet werden. Dabei wird ein Aufwandüberschuss auf die nächsten beiden Steuerjahre übertragen.