Steuerverwaltung soll auf elektronisches Grundbuch zugreifen können
An seiner Sitzung hat der Regierungsrat beschlossen, eine Empfehlung der kantonalen Datenschützerin Livia Casanova umzusetzen. Neu soll der elektronische Zugriff auf die Grundbuchdaten durch die kantonale Steuerverwaltung eingeschränkt möglich sein. Die Regierung will durch eine Änderung der Verordnung über das Führen des Grundbuchs mit elektronischer Datenverarbeitung eine entsprechende gesetzliche Grundlage für das neue Handling schaffen.
Die täglichen Anfragen beim Grundbuchamt zur Grundstückgewinnsteuer können so auf elektronischem Weg vereinfacht werden, wie es in der Mitteilung heisst. Um Missbrauch auszuschliessen, sei der Zugriff auf die Grundbuchdaten aber beschränkt und werde zu Kontrollzwecken automatisch protokolliert. Die Änderungen sollen per 1. Oktober 2020 gelten. (jas)