Stellenwert von Petitionen
In seiner Anfrage erinnert Thomann an das Recht eines jeden Einwohnenden der Gemeinde, sich mit einem Anliegen an die Regierung zu wenden. In der Praxis werde diese die Petition prüfen und dem zuständigen Departement zuweisen, welches dann schriftlich oder mündlich dazu Stellung nehme, erklärt Landschreiber Michael Straub das Vorgehen auf Anfrage der DZ. Ein zeitlicher Rahmen sei dabei allerdings nicht vorgegeben. Da Petitionen oft komplexe Themen anschneiden würden, gehe es bis zu deren Beantwortung aber manchmal länger. Vonseiten der Gemeinde sind im Moment die folgenden Petitionen offen: «Für ein bedürfnisorientiertes Wanderwegnetz» (Dep. IV) vom November 2020, «Für ein Forstentwicklungsprojekt» (Dep. I) vom März 2021 und eine Petition für Tempo 30 an der Dischmastrasse (Dep. IV), eingereicht im Oktober 2020.
Zweitwohnungsproblematik
In dem von Thomann monierten Fall geht es um die von drei Vertretern der EVP Davos im Januar 2021 eingereichte Petition «Für Familien- statt Zweitwohnungen» (Dep. V). Die DZ beschrieb damals das Anliegen wie folgt: «Der Kleine Landrat wird aufgefordert, Auskunft zu geben über das Mass der Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen aufgrund der Anfang 2020 eingeführten Anzeigepflicht und eine Einschätzung für die vorherigen Jahre zu geben. Denn es stehe der Verdacht im Raum, dass viele altrechtliche zu Zweitwohnungen würden und somit günstiger Wohnraum beispielsweise für Familien mit drei und mehr Kindern verlorengehe. Zudem fragt die EVP, wie der Kleine Landrat die Situation beurteile, und welche der in Aussicht gestellten Massnahmen er zur Milderung der Entwicklung ergreifen werde.»
Warum so lange?
Seither ist nichts geschehen, was Thomann zu seinem Vorstoss veranlasst. Als Parlamentarier kann er das Gefäss einer Kleinen Anfrage nutzen, das die Regierung zwingt, normalerweise an der nächsten Parlamentssitzung zu antworten. Thomann erkundigt sich nun nach dem Grund für die grosse Verzögerung bei der Reaktion auf die Petition und will wissen, wann mit einer Antwort zu rechnen sei. Ausserdem fragt er: «Ist der Kleine Landrat grundsätzlich bereit, die seit zwei Jahren mit der Einführung der Anzeigepflicht erhobenen, anonymisierten Daten zur Umnutzung von altrechtlichen Wohnungen den Petitionären herauszugeben oder zumindest der Raumplanungskommission des Grossen Landrats zu präsentieren?» Ausserdem will er wissen: «Wird der Kleine Landrat je Massnahmen gegen die gegenwärtige ungün-stige Entwicklung bei den bezahlbaren Wohnungen ergreifen (wie in der Abstimmungsbotschaft von 2019 in Aussicht gestellt), wenn allein die Beantwortung von Fragen zum Thema über ein Jahr dauert? Welchen Stellenwert misst der Kleine Landrat dieser Entwicklung bei?»