Ständerat bejaht Zuwanderungsabgabe für Arbeitskräfte aus der EU
Der Ständerat hat die Schutzklausel im Rahmen der neuen EU-Verträge mit einer Lenkungsabgabe ergänzt. Diese soll dann zum Tragen kommen, wenn die Schweiz wegen starker EU-Zuwanderung schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt.
Um die Zuwanderung aus der EU nach Inkrafttreten des neuen Vertragspakets einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Justizminister Beat Jans bezeichnete die neu mit der EU ausgehandelte Schutzklausel als Erfolg.
Der Bundesrat muss die Aktivierung der Schutzklausel prüfen, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird. Es sind die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit überschritten, muss der Bundesrat handeln.
Abgabe für Unternehmen und Personen
Der Ständerat ging nun weiter. Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) will er den Bundesrat verpflichten, jährlich zu prüfen, ob die Schutzklausel aufgerufen werden muss. Und er möchte zusätzlich eine Lenkungsabgabe einführen.
Die Mehrheit war überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schafft, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Eine richtig ausgestaltete Abgabe könne die Zuwanderung beschränken und gleichzeitig sicherstellen, dass primär diejenigen zuwanderten, die eine hohe Wertschöpfung generierten.
Gemäss Ständeratsbeschluss soll die Abgabe für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein. Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatenangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.