Stadt Zürich zählt bislang 338 Anzeigen zu Business-Apartments
338 Anzeigen sind bei der Stadt Zürich eingegangen, seit vor einem Monat die strengeren Regeln für Business-Apartments und kommerzielle Airbnb-Wohnungen in Kraft traten. Kontrollen vor Ort führte die Stadt bisher noch keine durch.
Mit der vom Bundesgericht bestätigten und seit 1. September in Kraft getretenen Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) muss in der Stadt Zürich die Bauherrschaft mit dem Baugesuch die Mietdauer der Wohnnutzung deklarieren. Auch für Nutzungsänderungen, etwa wenn eine Wohnung in ein Business-Apartment umgewandelt wird, ist ein Baugesuch erforderlich – selbst wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen.
Wegen des grossen öffentlichen Interesses an den Kurzzeitvermietungen rechnete der Stadtrat insbesondere zu Beginn mit zahlreichen Anzeigen wegen möglicher Verstösse gegen die neue Regelung. Und tatsächlich: Im ersten Monat gingen bei der Stadt bereits 338 Anzeigen ein, wie Markus Pfanner, Sprecher des städtischen Hochbaudepartements, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
Vorerst beschränke sich die Baubehörde auf die Überprüfung bestehender Kurzzeitvermietungen aufgrund konkreter Hinweise auf mögliche Verstösse. Diese Überprüfungen würden voraussichtlich bis Ende Jahr erfolgen. Kontrollen vor Ort führte die Stadt bisher noch keine durch.
Neue Stellen sind ausgeschrieben
Mit systematischen Kontrollen von Portalen wie Airbnb werde die Stadt wohl erst im nächsten Jahr beginnen können, sagte der Sprecher. Dafür brauche sie das zusätzliche, bereits bewilligte Personal. Die fünf Stellen seien ausgeschrieben, so Pfanner. Mit einer Besetzung rechnet die Stadt im Laufe des vierten Quartals dieses Jahres. «Je mehr Ressourcen zur Verfügung stehen, umso aktiver wird der Vollzug bezüglich der bestehenden Kurzzeitvermietungen», sagte er.