Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Høiby
Im Prozess gegen den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin hat die Staatsanwaltschaft in Oslo sieben Jahre und sieben Monate Haft für Marius Borg Høiby gefordert. Die Zeit, die Høiby bereits in der Untersuchungshaft verbracht hat, soll von der Haftstrafe abgezogen werden. Dabei handelt es sich nach Aussage der Staatsanwaltschaft um bislang 63 Tage. Ausserdem verlangte die Anklage zum Schluss ihres Plädoyers am Mittwoch ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin.
Staatsanwalt Sturla Henriksbø forderte, Mette-Marits Sohn in 39 von 40 Anklagepunkten zu verurteilen. Lediglich für einen Verstoss gegen ein Kontaktverbot solle Høiby freigesprochen werden. In diesem Fall soll er seine Ex-Freundin trotz des Verbots versehentlich angerufen haben.
Vergewaltigung, Gewalt, Raserei: 40 Anklagepunkte
Mette-Marits Sohn ist unter anderem in vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt. In drei Fällen soll er Frauen im Genitalbereich berührt haben. In einem Fall soll es zur Penetration mit dem Penis gekommen sein. «Vergewaltigung kann tiefe Spuren hinterlassen und Leben zerstören», sagte der Staatsanwalt laut der Zeitung «Verdens Gang». Während der mutmasslichen Taten sollen die Frauen geschlafen beziehungsweise ein Blackout gehabt haben.
Høiby soll sie dabei gefilmt haben. Foto- und Videoaufnahmen auf den Handys des Norwegers spielten im Prozess deshalb eine wichtige Rolle. Mit drei der Frauen soll der Angeklagte vor den mutmasslichen Taten länger freiwilligen Sex gehabt haben – das sollte sich strafmildernd auswirken, sagte Staatsanwalt Henriksbø.
Verantworten muss sich der 29-Jährige auch wegen zahlreicher Fälle häuslicher Gewalt gegen zwei Ex-Freundinnen. Ein Vorfall in der Wohnung einer der beiden hatte die Ermittlungen gegen den norwegischen «Bonus-Prinzen» ins Rollen gebracht. Dort soll Høiby seine damalige Freundin, von norwegischen Medien nach dem Osloer Stadtteil «Frogner-Frau» genannt, unter anderem gewürgt, einen Kronleuchter von der Wand gerissen und darauf herumgetrampelt sowie ein Messer in die Wand geworfen haben.