Staatsanwalt fordert sechs Jahre Gefängnis für Zürcher Autofahrer
Eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren hatte der Staatsanwalt für einen Autofahrer gefordert. Dieser soll 2023 einen Velofahrer absichtlich gerammt haben und dessen möglichen Tod in Kauf genommen haben. Am Donnerstag musste er sich vor Gericht verantworten.
«Ich bin am Morgen ganz normal im Verkehrsfluss gefahren und wollte zur Arbeit», sagte der 35-jährige Beschuldigte am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich. Er könne sich nicht erinnern, dass er eine Sicherheitslinie überfahren habe. Auch dass er anschliessend einen Velofahrer rammte, den er zuvor rechts überholt hat, will er nicht gemerkt haben.
Erst als er auf der Arbeit war, habe er vom Unfall erfahren, sagte er vor Gericht. «Es war dumm von mir, die Spur zu wechseln. Ich wollte den Velofahrer nicht verletzen und bin froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist», sagte der Beschuldigte.
Der Velofahrer stürzte und rutschte auf die an diesem Morgen viel befahrene Strasse. Dabei brach er sich einen Finger, kugelte die Schulter aus und trug einige Schürfwunden davon.
Sicherheitsabstand nicht eingehalten
«Der Velofahrer hatte Glück, dass er im dichten Morgenverkehr nicht überrollt wurde», sagte denn auch der Staatsanwalt, der Anklage wegen versuchter Tötung erhob. Der Beschuldigte habe auf der Rosengartenstrasse den Velofahrer mehrfach angehupt und sei bis auf knapp 3 Meter bei einer Geschwindigkeit von 49 Kilometer pro Stunde aufgefahren.
Er habe damit bezwecken wollen, dass der Velofahrer die Fahrbahn freigibt. Da dies nicht geschah, habe der Beschuldigte versucht, rechts zu überholen. Kurz vor der Abzweigung lenkte er sein Fahrzeug über eine Sicherheitslinie zurück auf die linke Fahrbahn und verursachte die Kollision mit dem Velofahrer.
«Der Beschuldigte war genervt vom Velofahrer und er hat ihn regelrecht gejagt», sagte der Staatsanwalt. Da der Velofahrer am Lenker und am Heck seines Fahrrads eine Kamera installiert hatte, war der Unfallhergang auf Video dokumentiert.