Staatsanwalt fordert mindestens fünf Jahre für Todesfahrer
Tödlicher Unfall bei Domat/Ems – So titelte suedostschweiz.ch am 18. Januar 2017. Jetzt, mehr als zwei Jahre nach dem Unfall, steht der heute 41-jährige Verantwortliche vor dem Regionalgericht Imboden in Domat/Ems. «Tötung mit Eventualvorsatz» lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren fordert.
Es war gegen 6 Uhr an jenem Mittwochmorgen als der Unfallfahrer mit seinem Auto von Felsberg her kommend auf der Kantonsstrasse zum Überholen von zwei Autos vor ihm ansetzte. Auf der 80er-Strecke beschleunigte er laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft auf 115 Stundenkilometer und dies bei Dunkelheit und einer Sicht von maximal 50 Metern. Als ihm eine Rollerfahrerin mit eingeschaltetem Licht entgegen kam, hätte er über zehn Sekunden Zeit für eine Reaktion gehabt, er setzte sein Überholmanöver mit übersetzter Geschwindigkeit dennoch fort.