St. Galler Regierung entscheidet im April über Impfobligatorium
Im Vorschlag für ein neues Gesundheitsgesetz hat die St. Galler Regierung ein kantonales Impfobligatorium vorgesehen. Die Aufregung war gross. In der Vernehmlassung verlangten die Parteien Anpassungen. Im April wird über die definitive Fassung entschieden.
Das aktuelle St. Galler Gesundheitsgesetz stammt aus dem Jahr 1979. Mit seither 14 Nachträgen wurde es immer unübersichtlicher. Deshalb läuft nun eine Totalrevision. Die Änderung, die in der Öffentlichkeit bisher am meisten Wellen warf, ist das Impfobligatorium. Bisher steht nämlich im Gesetz: «Die Teilnahme an öffentlichen Impfungen ist freiwillig».
Dies will die Regierung ändern. Sie bezieht sich dabei auf das Epidemiegesetz des Bundes. Dort heisst es: «Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht».
Im neuen Gesundheitsgesetz soll deshalb geregelt werden, wie ein solches kantonales Impfobligatorium umgesetzt werden könnte. Das wäre keine St. Galler Erfindung: Andere Kantone haben dazu längst eigene Bestimmungen erlassen.
Konkret heisst es im Vorschlag unter Artikel 18: Die Regierung kann im Rahmen des eidgenössischen Epidemiengesetzes «Impfungen durch Verordnung für obligatorisch erklären». Geregelt wurde auch die mögliche Sanktion: Mit einer Busse «bis 20'000 Franken» werde bestraft, wer sich entgegen einer Impfpflicht nach Artikel 18 nicht impfen lasse.
Zuerst keine hohen Wellen
Als der Entwurf für die Vernehmlassung vorgestellt wurde, lösten die Anpassungen kaum Reaktionen aus. Das Impfobligatorium wurde in der Medienmitteilung zur Vorlage nicht einmal erwähnt. Es ging um andere Inhalte wie die neuen Regelungen für die Langzeitpflege oder die Grundlagen für die Förderung innovativer Versorgungsmodelle.
Das Thema wurde dann aber im Januar während der noch laufenden Vernehmlassung von den Impfgegnern gross lanciert. Am 14. Februar fanden in der Stadt St. Gallen gleich zwei Kundgebungen statt, bei denen gegen die Impfpflicht protestiert wurde. Bei der einen marschierten rund 40 Trychler mit, bei der anderen, derjenigen der Organisation Mass-Voll, waren Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat dabei. Hängig sind im Nachgang mehrere Klagen.